Was man als Mieter beachten muss
Viele ziehen es vor eine Wohnung zu mieten und sich an den Vorteilen der Miete zu erfreuen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Problemen, und man muss den Vertrag kündigen. Manchmal wird einem von dem Vermieter gekündigt. Deshalb muss man wissen, wie eine Kündigung passieren muss und in welchen Bedingungen. Je nach dem wer kündigt gibt es zwei Fälle. Für den Mieter gilt es folgendes zu beachten: wenn der Mietvertrag unbefristet ist, ist es einfach zu kündigen. Man kann in diesem Fall grundlos kündigen, und die Kündigungsfrist liegt bei drei Monaten. Die Frist kann auch kürzer sein, wenn das in dem Vertrag festgehalten wurde. Wenn der Vertrag aber über eine bestimmte Zeit geschlossen wurde, kann man nicht grundlos kündigen und man muss weiter Miete bezahlen, bis der Vertrag abgelaufen ist. Es gibt aber auch einige Sonderfälle: wenn eine Modernisierung von dem Vermieter vorgenommen wurde, oder wenn die Miete angehoben wird. Ein anderer Fall ist, wenn man als Soldat, Beamter oder Geistlicher versetzt wird, sogar wenn man einen Zeitmietvertrag hat. Wenn es vorkommt, dass der Mieter stirbt, dürfen Angehörige oder Wohnpartner den Mietvertrag kündigen. Wenn der Mieter dem Vermieter das Recht verweigert weiter zu vermieten, kann man ebenfalls kündigen. Es gibt auch die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen. Aber das geht nur wenn diese Klausel in Mietvertrag steht. Ausnahmsweise geht es auch wenn man dem Mieter nicht mehr zumuten kann in der Wohnung zu leben. Es ist aber wichtig die Kündigung schriftlich zu machen, und nicht per Fax oder Email. Dieses Dokument muss an sämtliche Vermieter geschickt werden und natürlich auch von allen Mietern unterschrieben werden. Der Vermieter hat es etwas schwerer wenn er kündigen will. Die Frist beträgt drei Monate, aber nur wenn die Wohndauer nicht mehr als fünf Jahre beträgt. Sechs Monate Kündigungsfrist gelten wenn die Wohndauer länger als fünf Jahre ist, und neun Monate ist die Frist bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren. Eine weitere Einschränkung ist, dass man den Mieter nicht einfach so rauswerfen kann, wenn er sich weigert auszuziehen. Man braucht einen Räumungsbeschluss eines Gerichts. Hier werden vor allem die Rechte des Mieters berücksichtigt und die Interessen des Vermieters und des Mieters werden abgewogen. Und selbst wenn der Mieter ausziehen muss, kann er die Frist weiter in die Länge ziehen. Bei Gewerben gelten aber andere Regelungen, denn sie haben viel weniger Rechte als Privatpersonen. Wenn beide Seiten einwilligen, kann man auf das Kündigungsrecht des Mieters verzichten, und diese Klausel in den Vertrag aufnehmen. Um Probleme in bezug auf Kündigungen richtig zu lösen, sollten sie sich an Mietvereine oder an einen Anwalt wenden. Personen die ein Sozialfall sind, haben viel mehr Rechte. Aber allgemein gelten für den Mieter mehr Rechte als für den Vermieter, und dessen Interesse wird mehr beachtet.



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