Die berufliche Weiterbildung
Die berufliche Weiterbildung ist sehr wichtig für die Kariere. Egal in welchem Beruf man tätig ist, es gibt immer wieder etwas Neues zu lernen. Um auf dem Arbeitsmarkt kompetitiv zu bleiben darf man keine Möglichkeit verpassen um besser zu werden, oder um etwas Neues zu lernen. Bei der beruflichen Weiterbildung kann man zwei Richtungen nennen: einer Seitz lernt man etwas. was man schon kann, besser zu machen, andererseits lernt man eine neue Technik oder eine ganz neue Methode. Manchmal werden diese Kurse oder Weiterbildungen von dem Arbeitgeber bezahlt, aber das ist nicht immer der Fall. Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, sich mehr für die Weiterbildung einzusetzen und neue Maßnahmen einzuführen die die Weiterbildungen fördern sollen. Die wichtigste dieser Maßnahmen ist die Bildungsprämie. Diese Maßnahme besteht aus mehreren Teilen, und den ersten Teil gibt es schon seit dem 1. Dezember 2008. Dieser erste Teil ist der Prämiengutschein. Weiter Maßnahmen wird die Bundesregierung langsam einführen. Das Problem besteht darin, dass Deutschland nur einer der Mittelstaaten unter den Industrienationen ist, laut einer Studie der OECD. Besonders die weniger qualifizierten Menschen oder die Älteren investieren viel zu wenig Energie in ihre Weiterbildung. Deshalb will die Bundesregierung dieses Thema fördern, um nicht nur den sich Weiterbildenden zuhelfen sondern um die Deutsche Arbeitskraft allgemein zu entwickeln. Die drei Teile des Förderprogrammes für berufliche Weiterbildung wenden sich an verschiedene Zielgruppen. Es wurde so gedacht, dass es eine breite Auswirkung hat, bzw. dass es so viele Menschen wie möglich nutzen können. Der Prämiengutschein ist ein finanzieller Zuschuss der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme. Das bedeutet, dass man einen Teil der Summe für die Weiterbildung selbst bezahlt. Der Staat gibt dann noch bis zu 154 Euro dazu, pro Jahr, wenn man dieselbe Summe auf den Tisch legt. Somit kooperieren Bürger und Staat für die berufliche Weiterbildung. Um von dieser Maßnahme profitieren zu können, muss man zu einem Beratungsgespräch gehen und ein relativ geringes Einkommen haben. Für Alleinstehende darf man nicht mehr als 17.900 Euro Jahreseinkommen haben, und für Gemeinsam Veranlagte gilt die Summe von 35.800 Euro im Jahr. Ein anderer Teil der Maßnahme ist das Weiterbildungssparen. Hierbei kann man vorzeitig Gelder entnehmen aus einem Ansparguthaben mit vermögenswirksamen Leistungen. Bisher gab es eine Bindungsfrist von sieben Jahren, aber nun wurde das Vermögensbildungsgesetz erweitert, und die Neuerung ist seit dem Januar 2009 in Kraft getreten. Das Weiterbildungsdarlehen soll für alle Bürger bereitstehen, und Einkommenshöhe oder Einkommensform sind unwichtig. Bei diesem Darlehen gibt es besonders günstige Konditionen, aber es darf nur zur beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden. Durch diese Maßnahme sollen die Arbeitnehmer auch etwas teurere Weiterbildungsmaßnahmen nutzen können und langfristig planen. Zu diesen drei Teilen kommt noch, dass man sie miteinander kombinieren kann. Somit kann man sehr effiziente Weiterbildungsprogramme zusammenfügen. Für die ersten drei Jahre des Projekts stehen 45 Millionen Euro bereit. Es ist zu empfehlen diese Möglochkeiten so gut und so schnell wie möglich zu nutzen, denn sie können schnell vergriffen sein.



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