Kindergeld und Kinderzuschlag
Kindergeld ist ein Thema das in Deutschland heiß diskutiert wird. Das Kindergeld bezahlt der Staat an die Erziehungsberechtigten und es kommt darauf an wie viele Kinder es sind und wie alt sie sind. Im Moment bekommt man pro Kind 154 Euro im Monat, wenn man bis zu drei Kindern hat, und wenn man mehr hat, bekommt man für jedes weitere 179 im Monat von dem Staat.
Es wurde versprochen dass es im Januar 2009 eine Erhöhung von 10 Euro geben soll. Für die ersten zwei Kinder sollten es 164 Euro sein, für das Dritte kamen 16 Euro dazu, was den Betrag von 179 Euro im Monat ergibt, und das vierte Kind sollte 195 Euro erhalten. Die Altersgrenze wurde auch nach unten gesenkt, und zwar von 27 Jahren auf 25 Jahre. Wenn sich das Kind in einer Schulung oder auch in einer Berufsausbildung befindet, muss der Staat also das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezahlen. Wenn sich das Kind aber nicht in einer Art von Schulung befindet, bezahlt der Staat das Kindergeld nur bis zum 18. Lebensjahr.
Personen die im Jahr 1981 geboren wurden erhalten das Kindergeld weiterhin bis zum 27. Lebensjahr. Wenn man im Jahr 1982 geboren wurde bekommt man das Kindergeld bis zum 26. Lebensjahr, und wenn man im Jahr 1983 geboren wird dann erhält man Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr.
Kindergeld bekommt man aber nur wenn man pro Kind ein geringeres Einkommen als 7680 Euro im Jahr hat. Im Oktober 2008 gab es auch eine neue Regelung was den Kinderzuschlag angeht. Um den Kinderzuschlag zu bekommen, müssen die Familien weniger als 600 Euro im Monat als Alleinerziehende verdienen bzw. weniger als 900 Monat für Familien mit zwei Elternteilen verdienen. Bei geringeren Summen kann man sich auch für Arbeitslosengeld II anmelden.
Den Betrag des Kinderzuschlags kann man so berechnen: Die Differenz zwischen der Einkommensobergrenze und dem was die Eltern verdienen, also bekommt man pro Kind maximal 140 Euro pro Monat. Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderzuschlag werden von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Nun ist die Dauer des Kinderzuschlags unbegrenzt. Bis vor kurzem wurde der Betrag nur 36 Monate lang bezahlt. Jedoch kann man keinen Kinderzuschlag bekommen wenn man beim Arbeitslosengeld I angemeldet ist. Aber Sozialgeld und Kinderzuschlag kann man gleichzeitig bekommen.
Der Kinderzuschlag und das Kindergeld werden gewehrt, wenn ein schriftlicher Antrag an die Agentur gemacht wird, und dieser muss geprüft werden. Auch danach prüft die Agentur regelmäßig ob die Bedingungen für die Hilfen erfüllt werden. Es ist eine schwere Straftat zu versuchen bei dem Kindergeld und bei dem Kinderzuschlag zu schwindeln-.also Achtung!



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